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Geschichten ums Thema Erneuerbare Energien


Haus mit Photovoltaikanlage brennt - löschen erlaubt!

Es kursiert immer wieder das Gerücht, Häuser mit einer PV-Anlage würden im Brandfall nicht gelöscht, weil Stromschläge zwischen 100 und 1000 Volt zu befürchten seien. Das ist großer Unfug, ein "kontrolliertes Abbrennen" wird es aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht geben. Feuerwehrfachleute sind sich einig, dass selbst mit einer normalen Standardausrüstung jeder Dorffeuerwehr und einer gewissen Vorsicht derartige Feuer bekämft werden können. Wer Sicherheitsabstände sowie die bestehenden Vorschriften bei Einsätzen an elektrischen Anlagen (§29 Unvallverhütungsvorschrift Feuerwehren) einhält, dem kann nichts passieren. Idealer Weise sollte der Feuerwehr die Existenz einer Photovoltaikanlage und mögliche Abschaltpunkte (Wechselrichter mit DC-Trennschalter / Freischalter) bekannt sein. Hier wäre die Hinterlegung einer Infokarte sinnvoll: Lage der Anlage, Leitungsführung, anliegende Spannung, Lage der Wechselrichter etc.. Feuerwehrkräfte werden mittlerweile zunehmend geschult, wie sie in einer derartigen Situation handeln sollen.
Als besten Schutz wird geraten, auf die Qualität sowohl der Anlagen als auch der Montagefirmen zu achten. Denn nicht selten sind schlechte Verarbeitung oder mangelndes Fachwissen die Schadensursache. Dann ist auch der Versicherungsschutz in Gefahr. Somit ist der Einbau durch qualifizierte Fachunternehmen die beste Prävention, um deratigen Ärger zu vermeiden. Übrigens: Nachts steht die Anlage nicht unter Spannung - auch nicht bei Vollmond :-)!

 

Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!" (Peter Ustinov)

Verschattung

Was passiert, wenn dem Kunden oder dem Monteur eine optimal funktioniere Solarstromanlage egal zu sein scheint? Das Ergebnis kann man sehr gut in Espenhain beobachten. Obwohl die Schornsteine einen enormen Schatten werfen, wurden diese sehr eng umbaut. Das führt dazu, dass durch den Schattenwurf alle Module der betroffenen Reihe (String) nicht ordentlich arbeiten können. Hohe Leistungsverluste sind für diesen String programmiert. Weniger wäre hier sicherlich mehr gewesen.
Die rechts stehenden Bilder wurden im August 2011, mittags aufgenommen. Ein Zeitpunkt, an dem Schatten durch die hoch stehende Sonne eher kurz sind. Da das Haus südwestlich ausgerichtet ist, sind die Schatten insbesondere vormittags besonders kritisch.

Anmerkung: mittlerweile (2013) gibt es technische Lösungen, welche auch eine enge Umbauung von Verschattungselementen bei relativ geringen Einbusen ermöglichen. Diese kosten zwar etwas mehr, haben jedoch den Vorteil, dass die Anlage im Verhältnis sehr gute Erträge liefert.

Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben. (Albert Einstein)

Unterkonstruktion

Es war einmal ein Bauunternehmen aus der Region, das war der Meinung, man könnte bei der Unterkonstruktion sparen und einfach ein paar Aluschienen und Stockschrauben weglassen.

 

Dann kam ein Winter mit viel Schnee.

 

Die Unterkonstruktion konnte das Gewicht nicht halten und verbog sich. Das gefiel dem Anlagenbesitzer gar nicht, darum bat er um Reparatur. Besagtes Bauunternehmen wollte davon nichts wissen, daher kam es zum (Rechts)streit.

Blitzschutz

Für ein Einfamilienhaus ist normalerweise keine Blitzschutzanlage notwendig. Wenn jedoch eine Blitzschutzanlage vorhanden ist, so muss laut Firma DEHN (Blitzschutzexperten) sowie einschlägigen Bestimmungen ein zu berechnender Abstand (Trennabstand - VDE 0185-305-3) zur Photovoltaikanlage eingehalten werden. In der Regel sind das zwischen 30 und 60 cm. Was passiert, wenn der Blitz einschlägt und der Blitzschutz unter den Modulen verläuft oder direkt angeschlossen wird (siehe Bilder)? Durch Induktion sowie auch direkt, wird über die Elektrik der Blitz direkt ins Haus geholt. In diesem Fall muss die Auswirkung der in das Innere der baulichen Anlage eingekoppelten Blitzströme beachtet werden (Einbinden spezieller Kombiableiter Typ 1 in den Blitzschutz-Potentialausgleich). Sonst ist es fraglich, ob im Schadensfall die Allgefahrenversicherung zahlt.

Sind Trennabstände nicht einhaltbar, wird i.d.R. die Unterkonstruktion (nicht die Module selber) in das Blitzableitungssystem eingebunden. Der Zähler wird durch einen Überspannungsschutz ergänzt. Von Vorteil ist ebenfalls, wenn auch der Wechselrichter vor Überspannung geschützt wird.

 

Alle sagten: das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)

Wie aus einer Solarthermieanlage eine gefährliche Photovoltaikanlage wurde

2009 wurde D. Furthner über Nacht berühmt. Der Brandmeister aus Rösrath erlitt während eines Löscheinsatzes einen Stromschlag - im Keller eines Einfamilienhauses mit Solaranlage auf dem Dach. Bis Anfang 2011 tauchte der Feuerwehrmann immer wieder in Berichten und Fernsehsendungen auf und erzählte von diesem Erlebnis: als erster und einziger Photovoltaik-Geschädigter in den Reihen der vielen tausend Einsatzkräfte. Einen Stromschlag hat Furthner damals tatsächlich erlitten. Eine Photovoltaikanlage kann daran allerdings nicht schuld gewesen sein. Auf dem Haus gab es gar keine, es war lediglich eine Solarthermieanlage montiert, was von der Feuerwehr aber seinerzeit nicht erkannt wurde. Wohl aber (im Mai 2011) vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE). Im Rahmen eines Forschungsprojektes zum Brandrisiko von PV-Anlagen analysierte ISE-Mitarbeiter R. Grab besonders schlagzeilenträchtige Brände. "Bei der Recherche sind wir darauf gestoßen, dass der Brand im Januar um 18 Uhr stattfand - also bei Dunkelheit. Da es mit Einsatzscheinwerfern nur sehr schwer möglich ist, gefährliche Spannungen und insbesondere gefährliche Stromstärken aus einem Solargenerator herauszuholen, hat uns das stutzig gemacht", erinnert sich sein Kollege H. Schmidt. ... Dank der ISE-Analysen sinkt damit die Zahl der bei den Feuerwehr-Unfallkassen gemeldeten Photovoltaikunfälle von eins auf null. (photovoltaik 09/2011)

Nässeschaden

Wer derzeit (September 2011) am Nordstrand des Cospudener Sees entlangschlendert, dem wird vielleicht schon nebenstehender "Untertstand" aufgefallen sein. Nur noch 7 der ehemals 18 Module scheinen funktionsfähig. Bei allen anderen ist das Glas zersplittert, die Zellen liegen frei und ungeschützt. Einhellige Meinung unserer Experten - so sieht ein Nässeschaden aus. Irgendwie ist wohl zwischen die einzelnen Schichten (Glas, EVA-Folie, Zellen, Tedlarfolie) Wasser eingedrungen und die Minusgrade des harten Winters haben ganze Arbeit geleistet. Eine Solaranlage ist extremen Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Besitzen die Module keine gute Qualität bzw. wird die Anlage nicht von qualifizierten Monteuren verbaut, ist die Lebensdauer einer Anlage unter Umständen stark begrenzt. Besonders während einer Finanzierung wäre das verheerend. Extrem wichtig: ein greifbarer sowie kulanter Garantiegeber!